In der Bahnhofstraße und auf dem Pulverweg werden in Kürze neue Verkehrszeichen aufgestellt und eine Parkverbotszone eingerichtet. Hintergrund sind die jüngst abgeschlossenen baulichen Maßnahmen, durch die der Straßenraum neu gestaltet und befestigte Parkstände geschaffen wurden. Im Zuge der Umgestaltung wurde die Verkehrsfläche geordnet und an die heutigen Anforderungen angepasst. Durch die neu angelegten Parkstände stehen künftig klar definierte Flächen für das Parken zur Verfügung. Gleichzeitig macht die veränderte Straßensituation eine Anpassung der verkehrsrechtlichen Regelungen erforderlich.
Ursprünglich war vorgesehen, entlang der Bahnhofstraße eine Fahrradstraße einzurichten. Ziel war es, den durch das Gemeindegebiet verlaufenden Rad- und Gehweg „Bahndamm“ sinnvoll an das bestehende Verkehrsnetz anzubinden und die bisherige Lücke in der Radwegeverbindung zu schließen. Nach Abstimmung mit dem Ortschaftsrat sowie auf Grundlage interner Auswertungen und Prüfungen wurde jedoch entschieden, von der Einrichtung einer Fahrradstraße abzusehen. Stattdessen wurde die Einführung einer Parkverbotszone als die geeignetere Lösung bewertet. Sie trägt dazu bei, den Straßenabschnitt übersichtlich zu ordnen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Nutzung des neu gestalteten Straßenraums an die baulichen Gegebenheiten anzupassen. Insbesondere wird dadurch sichergestellt, dass die vorgesehenen Parkflächen genutzt werden und keine ungeordnet abgestellten Fahrzeuge den Verkehrsablauf beeinträchtigen.
Mit den neuen Regelungen wird die Verkehrssituation in der Bahnhofstraße und am Pulverweg klar strukturiert und an die erfolgten Umbaumaßnahmen angepasst. Gleichzeitig werden bestehende Verkehrszeichen durch neue ersetzt, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Damit kommt die Gemeinde ihrer Verpflichtung nach, die Verkehrsbeschilderung ordnungsgemäß zu unterhalten und an geltende rechtliche Anforderungen anzupassen.
Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die neuen Verkehrszeichen zu beachten und ausschließlich die ausgewiesenen Parkflächen zu nutzen.
Gemeinde Bannewitz, Fachbereich 2