Sachsen hat ab 01.12.2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Diese basiert auf den gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern am 25.11.2020 und bringt strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Schwerpunkt sind weitere Kontaktreduzierungen. Ab 1. Dezember sind Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten in der Öffentlichkeit und zu Hause auf den eigenen und einen weiteren Haushalt jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Dies hat zur Folge, dass auch der Vereinssport leider weiterhin eingestellt bleibt.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind ab einem Inzidenzwert von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche verpflichtet, weitere Einschränkungen anzuordnen wie zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen, Verbot von Alkoholausschank und Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit sowie eingeschränkten Regelbetrieb in den Kitas und Schulen. Auch unser Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gehört aufgrund der hohen Infektionszahlen dazu. Die dementsprechende Allgemeinverfügung wird ebenso ab 01.12.2020 gelten.
Die Corona-Schutz-Verordnung und die Allgemeinverfügung des Landkreises gelten bis 28.12.2020, über die Weihnachtstage sind allerdings Lockerungen vorgesehen, soweit es die Zahlen erlauben.
Bitte schränkt auch ihr eure Kontakte weitestgehend ein, haltet Abstand und tragt eine Mund-Nasen-Bedeckung, wo es erforderlich ist. Nur gemeinsam wird es gelingen, dass die Zahl der Neuinfektionen sinkt und das Gesundheitswesen nicht überlastet wird.
Wir wünschen euch trotz allem eine schöne Adventszeit!
Vorstand der SG Empor Possendorf, 30.11.2020