Seit 1. September gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 Metern zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften und Läden. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet. Nach wie vor haben wir auf unserer Sportstätte keine Maskenpflicht, da nun aber auch endlich wieder der Punktspielbetrieb beginnt, bitten wir um eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort, wo der Abstand von mind. 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Das betrifft insbesondere den Bereich der Speisen- und Getränkeversorgung.
Für uns als Sportverein bringt die neue Verordnung keine Veränderungen. Bereits seit August ist auch auf unserer Sportanlage der Zutritt für Zuschauer und Begleitpersonen wieder gestattet. Bisher ist die Anzahl noch auf 50 festgesetzt. Unser Hygienekonzept liegt aktuell beim Gesundheitsamt zur Genehmigung vor. Wird es bestätigt, dürfen max. 250 Zuschauer auf die Anlage. Unabhängig von dieser Genehmigung gelten bereits jetzt Verhaltensregeln um deren Einhaltung wir dringend alle Besucher bitten.
Wir wünschen unseren Fußballern eine erfolgreiche und hoffentlich gesunde Saison!
Vorstand der SG Empor Possendorf e.V., 02.09.2020